Alle Eigentümer eines Grundstückes haben eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer einzureichen
Die Grundsteuerreform 2022 kommt. Alle Eigentümer eines Grundstückes (privat genutzt, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich) müssen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer für ihre Grundstücke in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen.
Für Grundstücke in Niedersachsen werden Sie dazu ab Ende Mai 2022 von der Finanzverwaltung per Post aufgefordert. Andere Bundesländer gehen ähnlich vor oder werden dies in Form einer Allgemeinverfügung im Internet vornehmen.
Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zusammenstellen benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden. Hier finden Sie eine Auflistung der benötigten Informationen (PDF).
Etliche Angaben werden dem Grundsteuer-Viewer des Finanzamtes (z.B. in Niedersachsen) zu entnehmen sein. Es kann daher sinnvoll sein, das Informationsschreiben abzuwarten. Bitte reichen Sie das Informationsschreiben vom Finanzamt in jedem Fall auch bei uns mit ein.
Kommen Sie einfach auf uns zu oder reichen Sie direkt Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir unterstützen Sie gerne und können auch die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.