Unsere Leistungen für Sie sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit – informieren Sie sich im folgenden
Das gilt unter anderem auch für Ihre Fragen bezüglich:
- Informationen über aktuelle Rechtsprechung
- Erfahrungswerte bei Betriebsprüfungen
- Existenzgründung
- Rechtsformwahl
- Stiftungen (Stiftungsartenwahl, Steueroptimierung)
- Öffentliche Unternehmen (Beratung und Prüfung)
- Finanz- u. Investitionsplanung / Absicherung
- Fördermittel / Bankgespräche
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Arbeitnehmerberatung
- Virtuelle Währungen, beispielsweise Bitcoin
- Gewerbebetriebe
- Freiberufler
- Landwirtschaft
mit monatlichen internen & externen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Gern übernehmen wir im Zuge der Buchführung Ihr gesamtes Mahnwesen.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen fertigen wir individuell nach Ihren Wünschen oder nach Vorgaben des DATEV-Systems.
So einfach ist digitale Zusammenarbeit in der Buchführung
Die Internetanwendung der DATEV Unternehmen online schafft eine flexible Plattform für die Zusammenarbeit mit uns als ihrem steuerlichen Berater. Unterlagen, die für die Buchführung notwendig sind, stellen Sie uns in digitaler Form zur Verfügung (z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, weitere Rechnungsdaten). Auf Basis der digitalen Belege führen Sie Ihre Zahlungsaufträge aus, führen bei Bedarf ein Kassenbuch und überwachen und prüfen Ihre Kontoumsätze – alles mit einem System. Ihre gewünschten Auswertungen rufen Sie jederzeit online ab. Details können Sie bis zur Ansicht des einzelnen Buchungsbeleges selbständig einsehen. So bucht man heute!
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von DATEV zu laden.
Weiterführende Demos und Infos im Bereich des modernen Rechnungswesens finden Sie hier.
Das Ersetzende Scannen ermöglicht unseren Mandanten, originale Buchungsbelege zukünftig nicht mehr in Papierform aufbewahren zu müssen – unter formaler Einhaltung der Aufbewahrungspflichten.
Aktenordner waren gestern
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen werden nun auch in elektronischer Form beibehalten und entsprechen den formalen Aufbewahrungspflichten. Selbstverständlich ist der Datenzugriff jederzeit gewährleistet und gesichert. So bucht man heute!

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Mehr erfahren
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
- Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt
- Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
- Berufsgenossenschaftsangelegenheiten
- Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
- Zollamtssachverhalte
- und einiges mehr …
Auch für Sie möchten wir einen Erstattungsbetrag ausrechnen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns und wir versprechen Ihnen, Ihre Steuererklärung umgehend zu bearbeiten.
Von Januar bis April sind wir auch am Sonnabend von 8.00 – 12.00 Uhr für Sie da.
Die steuerliche Beratung von Arbeitnehmern umfaßt auch:
- die Erstellung der Einkommensteuererklärung
- die Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl bei Ehegatten
- den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- die Wahl der optimalen Veranlagungsart
Die Grundsteuerreform 2022 kommt. Alle Eigentümer eines Grundstückes (privat genutzt, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich) müssen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer für ihre Grundstücke in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen.
Für Grundstücke in Niedersachsen werden Sie dazu ab Ende Mai 2022 von der Finanzverwaltung per Post aufgefordert. Andere Bundesländer gehen ähnlich vor oder werden dies in Form einer Allgemeinverfügung im Internet vornehmen.
Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zusammenstellen benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen je nach Lage des Grundstücks finden Sie hier (PDF).
Kommen Sie einfach auf uns zu oder reichen Sie direkt Ihre Unterlagen bei uns ein. Wir unterstützen Sie gerne und können auch die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.
Im Jahre 1978 wurde Herrn Adolf Sassen die Bezeichnung “Landwirtschaftliche Buchstelle” verliehen. Diese Bezeichnung führt aufgrund des erfolgreichen Fachkundenachweises seit dem Jahr 2016 auch Herr Henning Sassen.
Mit mehreren Mitarbeitern bieten wir folgende Leistungen für Landwirte an:
- Buchführungen
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen
- sämtliche Beratungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des Steuerrechts, betriebswirtschaftlicher Aspekte, z.B. von Investitionen und Finanzierungen, der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
Deshalb investieren wir gerne in Ihre berufliche Ausbildung!
Aktuelle offene Ausbildungsplätze finden Sie hier.
Fortbildung
Die Förderung von Fortbildungen sind für uns selbstverständlich, z.B.
- im Personalwesen
- Bilanzbuchhalter
- Steuerfachwirt
- Betriebswirtschaftliches Studium
- Steuerberater
„Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten wir unsere Mandanten partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unterstützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen Prozessen und gestalten Zukunft.“
Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betriebswirtschaftlichen Prozessen.
Weitere Informationen unter www.bstbk.de/de/themen/marke_steuerberater/